Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in eröffnet mit ihrer generalistischen Ausrichtung auch den beruflichen Zugang zu den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit. Sowohl die Offene Kinder- und Jugendarbeit als auch die Jugendverbandsarbeit sind hochgradig spannende und vielseitige pädagogische Betätigungsfelder.
Wer sich als (frisch) ausgebildete Fachkraft in einem der vielen Arbeitsbereiche dieser Handlungsfelder wiederfindet, geht schnell auf Tuchfühlung mit den besonderen und spezifischen Kompetenzanforderungen. Rollenklarheit, fundierte Methodenkompetenz, (Selbst-)Sicherheit und eine professionelle Haltung sind u. a. äußerst wichtige Kompetenzeckpfeiler für eine gelingende Arbeit mit jungen Menschen.
Dieser Einführungskurs BERUFung Jugendarbeit ermöglicht Einsteiger*innen oder wiedereinsteigenden Fachkräften mit Fachschulabschluss eine Bestandsaufnahme ihres bisherigen Wissens und ihrer Kompetenzen im Abgleich zu den Erfordernissen ihres neuen Arbeitsfeldes.
Der insgesamt 11-tägige Kurs verfolgt das Ziel spezifische Kompetenzen auszubauen und in einen interkollegialen Austausch zu alltagspraktischen Herausforderungen zu gehen.
Die Teilnehmenden des Kurses gehen fachlich, methodisch und persönlich gestärkt zurück in ihr Arbeitsfeld.
Aufbau:
(1) Einführungsmodul - 18. August 2026: Orientierung & Kennenlernen (Online via Zoom)
(2) Modul 1 - 26. September bis 28. August 2026: Grundprinzipien der Kinder- und Jugendarbeit (Schloss Seelingstädt, Trebsen/Mulde)
(3) Modul 2 - 23. September bis 25. September 2026: Kinder- und Jugendarbeit partizipatorisch und empowernd (Schloss Seelingstädt, Trebsen/Mulde)
(4) Modul 3 - 28. Oktober bis 30. Oktober 2026: Gelingende Beziehungsgestaltung, Selbstfürsorge, Nähe & Distanz (Rittergut Limbach, Wilsdruff)
(5) Abschlusstag - 09. November 2026: Rückblick, Reflexion und Evaluation (Chemnitz)
Zugangsvoraussetzungen: Fachkräfte mit einem Fachschulabschluss (private oder staatliche Fachschule), sowie (sozial)pädagogische Fachkräfte mit Erzieher*innenabschluss bzw. heilpädagogischem Fachschulabschluss, die in den Leistungsangeboten insbesondere nach § 11 und § 12 SGB VIII tätig sind/werden. Hauptamtlich Tätige im oben genannten Arbeitsfeld.